Alter und Wartezeit
Das Erstkaufdatum darf bei Versicherungsbeginn grundsätzlich nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Die erweiterte Verschleißleistung über das fünfte Fahrradalter hinaus gilt, wenn der Vertrag innerhalb von zwölf Monaten nach dem Erstkauf beginnt. Für Räder, deren Erstkauf bei Versicherungsbeginn länger als ein Jahr zurückliegt, gilt für Verschleißschäden eine Wartezeit von sechs Monaten.
Akkuverschleiß
Ein Austausch ist erstattungsfähig, wenn die technische Leistungskapazität in den ersten drei Jahren dauerhaft unter 65 % und danach dauerhaft unter 50 % der Herstellerangabe fällt.
Reparaturen über 500 €
Vor der Reparatur muss ein Kostenvoranschlag zur Genehmigung eingereicht werden. Andernfalls ist die Entschädigung auf 500 € begrenzt.
Keine reine Wartung oder Optik
Nicht versichert sind unter anderem Wartung, Inspektion, reine Einstellarbeiten sowie Schäden ohne Funktionsbeeinträchtigung wie Kratzer, Schrammen oder Lackschäden.
Keine Rennteilnahme
Schäden bei Radrennen – einschließlich Downhillrennen – und den dazugehörigen, auf Höchstgeschwindigkeit ausgerichteten Trainings sind nicht versichert.
Gewerbliche Nutzung
Eine gewerbliche Nutzung ist grundsätzlich möglich. Ausgeschlossen sind unter anderem Verleih, Kurier- und Auslieferungsdienste, gewerbliche Personenbeförderung sowie Fahrräder mit Verkaufsaufbauten.
Versicherer und Vertragsgrundlage
Versicherer und Leistungserbringer ist die Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG. Maßgeblich sind Antrag, Versicherungsschein sowie die vereinbarten Versicherungsbedingungen und Ergänzungen.