Leistungen im Detail

MEHR SCHUTZ.
KLAR ERKLÄRT.

Vom Diebstahl bis zum Verschleiß: Hier siehst du, was dein Fahrrad oder E-Bike schützt – und was das fair.bike Konzept besonders macht.

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VOM ALLTAGSRAD BIS
ZUM PREMIUM-E-BIKE.
Das fair.bike Plus

Mehr als das reguläre Barmenia Fahrradprodukt.

Barmenia ist der Versicherer und reguliert den Schaden. fair.bike ist das vermittelte Sonderkonzept mit ergänzenden Bedingungen – und genau diese Mehrleistungen machen den Unterschied.

fair.bike Mehrleistung

Verschleiß ohne Fünf-Jahres-Grenze*

Akkuverschleiß und Verschleiß an sonstigen Fahrradteilen bleiben auch dann versichert, wenn dein Rad beim Schaden älter als fünf Jahre ist.

* Voraussetzung: Der Versicherungsbeginn liegt innerhalb von zwölf Monaten nach dem Erstkauf. Für den Akku gelten die vertraglichen Kapazitätsgrenzen.
fair.bike Mehrleistung

Akku auch ausgebaut geschützt

Fall- und Sturzschäden am E-Bike-Akku sind auch versichert, wenn er gerade nicht mit dem Rad verbunden ist – etwa beim Tragen, Transportieren oder Laden.

fair.bike Mehrleistung

Bis zu 25 % Vorsorge

Ist eine gleichartige und gleichwertige Wiederbeschaffung nachweislich teurer geworden, erhöht sich die korrekt angegebene Versicherungssumme um bis zu 25 %.

fair.bike Mehrleistung

Unterschlagung inklusive

Auch wenn eine fremde Person dein Rad vorsätzlich behält und trotz Aufforderung nicht zurückgibt, besteht im vereinbarten Diebstahl-Schutz Versicherungsschutz. Der Fall muss unverzüglich der Polizei gemeldet werden.

fair.bike Mehrleistung

Tierbiss samt Folgeschäden

Versichert sind unmittelbar durch Tierbiss verursachte Schäden an Kabeln, Leitungen, Schläuchen und Gummimanschetten – einschließlich weitergehender Folgeschäden am Rad.

fair.bike Mehrleistung

Mehr Schutz für Zubehör

Lose verbundenes Zubehör ist mit bis zu 500 € je Teil versichert, Tierkörbe sowie Tier- und Kinderanhänger bis 600 €. Insgesamt gilt eine Grenze von 1.000 € je Versicherungsfall.

Der Leistungsumfang

Starker Schutz für deinen echten Fahrradalltag.

01

Diebstahl & Wiederbeschaffung

Wenn dein Rad oder versicherte Teile verschwinden.

  • Diebstahl, Trickdiebstahl und Raub
  • Teil- und Einbruchdiebstahl
  • Vandalismus und Unterschlagung
  • Abschließen genügt: keine Pflicht, das Rad an einen festen Gegenstand anzuschließen
  • Keine Herstellervorgabe und kein Mindestpreis für das Fahrradschloss
  • Freie Wahl von Radtyp und Modell bei der Wiederbeschaffung
02

Unfall, Sturz & Kasko

Wenn dein Rad beschädigt wird.

  • Unfall- und Transportmittelunfallschäden
  • Fall- und Sturzschäden – auch ohne äußere Einwirkung
  • Bedienungsfehler und unsachgemäße Handhabung
  • Grobe Fahrlässigkeit ohne Leistungskürzung
  • Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist
  • Platte Reifen durch Fremdkörper wie Scherben, Dornen oder Nägel
03

Akku, Motor & Elektronik

Schutz für die kostspielige Technik deines E-Bikes.

  • Akkuverschleiß nach den vereinbarten Kapazitätsgrenzen
  • Fall- und Sturzschäden am verbundenen und ausgebauten Akku
  • Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und Steuerungsgeräten
  • Elektronikschäden durch Kurzschluss, Induktion und Überspannung
  • Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss, Tierbiss und Kabelbruch
04

Natur & weitere Gefahren

Weil Schäden nicht nur auf der Straße entstehen.

  • Brand, Explosion und Blitzschlag
  • Sturm und Hagel
  • Erdbeben, Erdsenkung und Erdrutsch
  • Schneedruck und Lawinen
  • Vulkanausbruch
  • Überschwemmung und Rückstau
05

Zubehör & Gepäck

Ausgewählte Begleiter sind mitgeschützt.

  • Fest mit dem Fahrrad verbundene, seinem Gebrauch dienende Teile einschließlich Akku
  • Im Bedingungswerk aufgeführtes loses Fahrradzubehör und Fahrradgepäck
  • Zubehör bis 500 € je Teil
  • Tierkörbe sowie Tier- und Kinderanhänger bis 600 €
  • Gesamtentschädigung bis 1.000 € je Versicherungsfall
06

Mobil bleiben

Schutzbrief-Leistungen, sofern vereinbart.

  • 24-Stunden-Service und Pannenhilfe
  • Abschleppen und Bergung
  • Weiter- oder Rückfahrt
  • Ersatzfahrrad und Übernachtungskosten
  • Fahrrad-Rücktransport und -Verschrottung
  • Notfall-Bargeld

Der Schutz gilt für die jeweils im Antrag ausgewählten und im Versicherungsschein dokumentierten Bausteine. Diebstahl- und Kasko-Schutz gelten 24 Stunden am Tag weltweit; für Schutzbrief-Leistungen gilt das vertraglich festgelegte Reisegebiet.

Im Schadenfall

Kein Versicherungs-Pingpong.

Kannst du für denselben Schaden auch Leistungen aus einem anderen Versicherungsvertrag verlangen, darfst du den Schaden trotzdem bei Barmenia melden. Barmenia tritt im Rahmen dieses Vertrags in Vorleistung. So musst du nicht erst auf die Regulierung eines anderen Versicherers warten.

Fair heißt transparent

Wichtig, bevor du abschließt.

Die entscheidenden Voraussetzungen und Grenzen auf einen Blick.

Alter und Wartezeit

Das Erstkaufdatum darf bei Versicherungsbeginn grundsätzlich nicht länger als fünf Jahre zurückliegen. Die erweiterte Verschleißleistung über das fünfte Fahrradalter hinaus gilt, wenn der Vertrag innerhalb von zwölf Monaten nach dem Erstkauf beginnt. Für Räder, deren Erstkauf bei Versicherungsbeginn länger als ein Jahr zurückliegt, gilt für Verschleißschäden eine Wartezeit von sechs Monaten.

Akkuverschleiß

Ein Austausch ist erstattungsfähig, wenn die technische Leistungskapazität in den ersten drei Jahren dauerhaft unter 65 % und danach dauerhaft unter 50 % der Herstellerangabe fällt.

Reparaturen über 500 €

Vor der Reparatur muss ein Kostenvoranschlag zur Genehmigung eingereicht werden. Andernfalls ist die Entschädigung auf 500 € begrenzt.

Keine reine Wartung oder Optik

Nicht versichert sind unter anderem Wartung, Inspektion, reine Einstellarbeiten sowie Schäden ohne Funktionsbeeinträchtigung wie Kratzer, Schrammen oder Lackschäden.

Keine Rennteilnahme

Schäden bei Radrennen – einschließlich Downhillrennen – und den dazugehörigen, auf Höchstgeschwindigkeit ausgerichteten Trainings sind nicht versichert.

Gewerbliche Nutzung

Eine gewerbliche Nutzung ist grundsätzlich möglich. Ausgeschlossen sind unter anderem Verleih, Kurier- und Auslieferungsdienste, gewerbliche Personenbeförderung sowie Fahrräder mit Verkaufsaufbauten.

Versicherer und Vertragsgrundlage

Versicherer und Leistungserbringer ist die Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG. Maßgeblich sind Antrag, Versicherungsschein sowie die vereinbarten Versicherungsbedingungen und Ergänzungen.

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